Farbe

Türkismetallik

Leistung (PS)

250

Hubraum

3.600 ccm

Erstzulassung

03.06.1991

Kilometerstand

84.000

Getriebe

Schaltgetriebe

Porsche 964 Carrera 2 Coupe

Verkauft

Porsche 964 Carrera 2 Coupe

Farbe

Türkismetallik

Leistung (PS)

250

Hubraum

3.600

Erstzulassung

03.06.1991

Kilometerstand

84.000

Getriebe

Schaltgetriebe

Verkauft

( Verkauft zzgl. 19% MwSt. )

Highlights

MwSt. ausweisbar

Türkismetallic

Cup-Felgen & Spiegel

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Überblick

  • Mehrwertsteuer ausweisbar
  • Originalfarbe Türkismetallic mit schwarzem Interieur
  • Cup-Felgen & Cup-Spiegel
  • Sportfahrwerk & Sperrdifferential

Historie

Das Fahrzeug wurde ursprünglich in Japan erstausgeliefert.

Sonderausstattung

  • 030 – Sportfahrwerk
  • 220 – Sperrdifferential
  • 573 – Klimaanlage
  • 650 – Elektrisches Schiebedach
  • Cup-Felgen
  • Cup-Spiegel

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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