Porsche 993 RS

Farbe

Indischrot

Leistung (PS)

300

Hubraum

3.746

Erstzulassung

06.1995

Kilometerstand

84.700

Getriebe

Verkauft

Highlights

Deutsche Erstauslieferung

Unfallfrei

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Überblick

  • 1. Wartung: 08.1996 bei 21.300 km (Porsche Zentrum Regensburg)
  • 2. Wartung: 07.1997 bei 38.500 km (Porsche Zentrum Regensburg)
  • 3. Wartung: 07.2001 bei 56.137 km (Porsche Zentrum Siegen)
  • 4. Wartung: 07.2004 bei 65.880 km (Porsche Zentrum Siegen)
  • 5. Wartung: 02.2011 bei 76.436 km (Porsche Zentrum Inntal)
  • 6. Wartung: 06.2016 bei 82.795 km (Freier Porsche Spezialist)
  • 7. Wartung: Neu bei Übergabe

 

Außerplanmäßige Wartungen:

    • Bremsanlage überholt inkl. Bremsscheiben vornen und hinten per 02.2011 bei 76.436 km
    • Motorrevision (Zylinderschaftdichtungen, VSD, ..) per 03.2012 bei 77.799 km in Porsche Zentrum Inntal
    • Zünverteiler inkl. Kappe und Finger per 06.2016 bei 82.550 km

Historie

  • Erstauslieferung am 20.06.1995 im Porsche Zentrum Regensburg
  • Tageszulassung auf Porsche Zentrum Regensburg am 20.06.1995
  • Besitzumschreibung auf Privatperson (Neuwagenbesteller) am 26.06.1995
  • Besitzumschreibung auf Privatperson (Jahrgang 1938) am 11.08.1997
  • Besitzumschreibung auf dessen Sohn (Jahrgang 1969) am 27.03.1998
  • Besitzumschreibung auf Privatperson am 20.05.2011
  • Keine weiteren Halter
  • Ingesamt somit 5 Briefeinträge, abzüglich Tageszulassung und einer Umschreibung innerhalb Familie somit 3 Fahrzeughalter

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Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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