Farbe

Tiefschwarzmetallic

Leistung (PS)

430

Hubraum

3.800 ccm

Erstzulassung

30.12.2014

Kilometerstand

56.800

Getriebe

Automatik

Porsche 991.1 Carrera 4 GTS Cabrio

Verkauft

Porsche 991.1 Carrera 4 GTS Cabrio

Farbe

Tiefschwarzmetallic

Leistung (PS)

430

Hubraum

3.800

Erstzulassung

30.12.2014

Kilometerstand

56.800

Getriebe

Automatik

Verkauft

Highlights

Deutsch

LED-Scheinwerfer

Sportabgas

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Überblick

  • Tiefschwarzmetallic
  • Transparente Halterhistorie
  • Carbon-Interieur
  • LED-Hauptscheinwerfer inkl. PDLS+
  • BOSE Surround Sound-System

Historie

Die Halterhistorie ist transparent nachvollziehbar: Das Fahrzeug wurde zunächst dreimal von derselben Person auf unterschiedliche Firmierungen umgeschrieben und anschließend von einem privaten Eigentümer übernommen. Somit handelt es sich formal um ein Fahrzeug aus 4. Hand, wobei tatsächlich lediglich zwei verschiedene Besitzer hinter der Historie stehen.

Sonderausstattung

  • Metallic-Lackierung Tiefschwarzmetallic
  • LED-Hauptscheinwerfer inkl. Porsche Dynamic Light System Plus (PDLS+)
  • LED-Tagfahrlicht
  • Dynamisches Kurvenlicht
  • Scheinwerferreinigungsanlage
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Park-Assistent vorn und hinten inkl. Rückfahrkamera
  • Tempomat
  • Außen-/Innenspiegel mit Abblendautomatik und Regensensor
  • PCM inkl. erweitertem DVD-Navigationsmodul
  • Telefonmodul für PCM
  • Sprachbedienung
  • Multimedia Smartphone Applications
  • Innenraumlicht-/Licht-Design-Paket
  • Carbon-Interieur-Paket
  • Mittelkonsole vorn in Carbon
  • Schalt-/Wählhebel in Carbon
  • Porsche Torque Vectoring Plus (PTV Plus)
  • Elektronisch geregelte Hinterachs-Quersperre
  • Servolenkung Plus
  • Sitzheizung vorn
  • BOSE Surround Sound-System
  • Fußmatten
  • Raucher-Paket

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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