Farbe

Nachtblau Perl

Leistung (PS)

272

Hubraum

3.600 ccm

Erstzulassung

05.1995

Kilometerstand

71.000

Getriebe

Porsche 993 Carrera

Verkauft

Porsche 993 Carrera

Farbe

Nachtblau Perl

Leistung (PS)

272

Hubraum

3.600

Erstzulassung

05.1995

Kilometerstand

71.000

Getriebe

Verkauft

Highlights

Deutsche Erstauslieferung

2. Hand

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Überblick

  • 1. Wartung: 09.1996 bei 9.000 km
  • 2. Wartung: 07.1997 bei 17.599 km
  • 3. Wartung: 04.2005 bei 48.859 km
  • 4. Wartung: 03.2009 bei 56.672 km
  • 5. Wartung: 04.2017 bei 69.121 km
  • 6. Wartung: Neu bei Übergabe
  • Weitere Rechnungen, HU-Berichte usw. vorhanden

Historie

  • Erstauslieferung am 28.05.1995 durch Porsche Zentrum Stuttgart
  • Erstbesitz Privatperson aus Raum Stuttgart
  • Zweitbesitz Privatperson aus Raum Stuttgart
  • Keine weiteren Briefeinträge

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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