Viel mehr als nur ein Touring.

Viel mehr als nur ein Touring

Wenn aus einem Fahrzeugkauf eine gemeinsame Vision wird – und aus Leidenschaft Project Pepita, ein echtes Herzensprojekt, entsteht.

Wenn aus einem Fahrzeugkauf eine gemeinsame Vision wird – und aus Leidenschaft Project Pepita, ein echtes Herzensprojekt, entsteht.

Responsive Text Alignment

Vom Touring
zu Project Pepita

Nachdem JP fünf Jahre lang seinen ersten Elfer – einen 991.1 C2S – gefahren war, stand für ihn fest: Es musste ein 4-Liter-Sauger werden, handgeschaltet, mit Schalensitzen, klassisch GT-Silber, ohne OPF und ohne Flügel. Die Wahl fiel auf einen 991.2 GT3 Touring – puristisch, emotional, modern.

Im Sommer 2022 fand JP genau dieses Fahrzeug bei uns: aus Erstbesitz, mit nur 7.000 km, Approved Garantie – und vom ersten Moment an war klar, dass hier mehr entsteht als ein reiner Fahrzeugkauf.

Kurz darauf rief JP an – mit einer Idee: Sitzbezüge aus klassischen Porsche-Stoffen für die Schalensitze. Wir waren sofort dabei. Daraus entstand Project Pepita – heute Produzent von Sitzbezügen, Kissen, Kindersitzen und Accessoires im ikonischen Pepita-Muster.

Selbstverständlich ist auch JP’s Touring mit klassischem Pepita Schwarz/Weiß ausgestattet – stilecht und zeitlos.

Was mit einem Auto begann, wurde zu einer echten Partnerschaft. Es geht nicht nur um Fahrzeuge. Es geht um Menschen, gemeinsame Werte – und echte Begeisterung.

Und JP’s Touring? Der träumt schon vom nächsten Pass. Denn das G in GT steht nicht für Garage.

Lorem SIT
IPSU DOLOR

Wir sind
schneller als
der Rest.

Project Pepita verbindet automobile Historie mit modernem Design. Was als Idee für einen maßgeschneiderten Sitzbezug begann, ist mittlerweile eine kleine Manufaktur mit großer Leidenschaft. Alle Produkte entstehen mit Liebe zum Detail, handwerklichem Anspruch und einem klaren Fokus auf Authentizität. Project Pepita steht für mehr als nur Stoff – es steht für Stil, Identität und das Lebensgefühl echter Sportwagenkultur.

Bereits über 1000
Erfüllte Träume

Bereits über 1000
Erfüllte Träume.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Zum Lesen seitlich wischen oder die Mitteilung in voller Größe öffnen.

Neuzugänge,
Insights und News

Direkt in deinem Posteingang