Farbe

Preußisch Blau

Leistung (PS)

300

Hubraum

3.258 ccm

Erstzulassung

01.06.1986

Kilometerstand

96.000

Getriebe

Schaltgetriebe

Porsche 930 3.3 Turbo

Verkauft

Porsche 930 3.3 Turbo

Farbe

Preußisch Blau

Leistung (PS)

300

Hubraum

3.258

Erstzulassung

01.06.1986

Kilometerstand

96.000

Getriebe

Schaltgetriebe

Verkauft

Highlights

Preußisch Blau

Turbo Sitze

Deutsche Auslieferung

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Überblick

  • Seltene Farbkombination
  • Preußischblau / Leder Blau
  • Deutsche Erstauslieferung
  • Umfangreiche Technik-Investitionen

Historie

Das Fahrzeug wurde ursprünglich in Deutschland ausgeliefert und war zwischenzeitlich in der Schweiz zugelassen.

Sonderausstattung

  • Preußischblau
  • Innenausstattung Leder Blau
  • Turbo-Sitze
  • Deutsche Erstauslieferung
  • Umfangreiche Techniküberarbeitung

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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